Ergotherapie in der Pädiatrie wendet sich an Kinder vom Säuglings- bis zum Jugendlichenalter, wenn ihre Entwicklung verzögert ist oder sie von Behinderung bedroht oder betroffen sind.
Beobachtungen, die zu einer Verordnung von Ergotherapie führen können, sind:
- Das Kind ist in seiner körperlichen, sensorisch- perzeptiven, kognitiven oder psychischen Entwicklung gegenüber Gleichaltrigen verzögert
- Das Kind zeigt Ausfälle oder Störungen in der Bewegungs- und Koordinationsfähigkeit
- Das Kind zeigt eine mangelnde Verarbeitung von Sinnesreizen (Störungen der Körperwahrnehmung, Probleme beim Erfassen von Beziehungen, Störungen im Symbolverständnis, Störungen der auditiven Wahrnehmung)
- Das Kind reagiert auf seine Mitmenschen und seine Umwelt mit übermäßiger Angst, Aggression, Abwehr oder Passivität
Ursachen hierfür sind z.B.
- angeborene oder früherworbene Störungen des Bewegungsablaufes infolge von Hirnschädigungen oder Entwicklungsstörungen
- Unfälle (z.B. Brandverletzungen, Querschnittslähmung, Schädel- Hirn- Traumata)
- Sinnesbehinderung (z.B. Taubheit, Blindheit)
- Störung der Wahrnehmungsverarbeitung (z.B. Dyspraxie, Hyperaktivität)
- Störung der Sozialentwicklung und Kommunikationsfähigkeit
- psychische und psychosomatische Erkrankungen (z.B. Angststörungen, Aggression frühkindlicher Autismus, Essstörungen)
- geistige Behinderungen
- Syndrome (z.B. Trisomien, Dysmelien)
- Muskelerkrankungen und Fehlbildungen
Die folgenden Diagnosen können zur Verordnung von Ergotherapie führen:
- Entwicklungsstörungen/ Entwicklungsverzögerungen
- Koordinationsstörungen
- Cerebralparesen
- Schädel- Hirn- Traumata, Tumore
- Statomotorische Störungen
- Wahrnehmungsstörungen
- Sensomotorische Störungen
- Sinnesbehinderungen
- Hirnorganische Psychosyndrome
- Syndrome
- Anfallsleiden
- Rheumatische oder Stoffwechsel- Erkrankungen
- Muskelerkrankungen
- und andere